Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Spielregeln
1. Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB und Einrichtungen der öffentlichen Hand.
2. Angebot
(1) Ist eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf ein Empfänger unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Alle unsere Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend, es sei denn im Angebot wird ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer Bindungsfrist, so halten wir uns an das Angebot für 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und dem Gesamtpreis hinzugerechnet.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf einer vorherigen besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine sonstigen Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(3) Sofern die Voraussetzungen des vorherigen Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache oder anderer Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Versand und Gefahrenübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Wir behalten uns vor, Lieferungen gegen Transportschäden und Verlust zu versichern. Offensichtliche Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Kunden auf der Frachtquittung mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken. Der Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Schäden und/oder Verluste unverzüglich nach Lieferung zu melden, damit wir unsere Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer anmelden können. Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden den Kunden nicht von der vollen Zahlung des Kaufpreises an uns. Zug um Zug gegen Zahlung dieses Kaufpreises treten wir hiermit alle Ansprüche gegenüber Dritten, die aufgrund einer Beschädigung oder des Verlustes bei Transport entstehen, an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.
(3) Auf Firmenkunden und Einrichtungen der öffentlichen Hand geht die Gefahr über, sobald die Ware dem beauftragten Transportunternehmen übergeben wird. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Einzelabsprachen die Kosten eines Transports tragen und/oder diesen versichern.
6. Mängelhaftung
(1) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeit- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhalten, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dürfen insgesamt den jeweiligen Kaufpreis nicht übersteigen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung nach mindestens zwei Versuchen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften bei Mängelansprüchen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich. von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal auf den jeweiligen Gesamtpreis der erworbenen Leistungen.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal auf den jeweiligen Gesamtpreis der erworbenen Leistungen.
(6) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, maximal auf den jeweiligen Gesamtpreis der erworbenen Leistungen.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
7. Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 6 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach dem vorherigen Absatz gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegen-über ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an Leistungen, insbesondere an den Kaufsachen, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache oder sonstige Leistung zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Beratungs-, Support- und andere Dienstleistungen
(1) Soweit wir Beratungs-, Support- oder andere Dienstleistungen erbringen, sind wir berechtigt, die zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzusetzenden Berater und Systemspezialisten zu bestimmen und Leistungen nach billigem Ermessen auch von Dritten ausführen zu lassen. Das von uns eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.
(2) Soweit keine bestimmte Vorgehensweise vereinbart ist, erbringen wir die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem erprobten Stand der Technik.
(3) Die Verantwortung für eine Projektorganisation und –planung, sowie für das Projektberichtswesen, obliegt dem Kunden. Der jeweilige Projektleiter des Kunden trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung der Leistung oder eines Projekts. Unser Projektverantwortliche wird den Projektleiter des Kunden hierbei unterstützen. Unser Projektverantwortlicher ist für die Leitung unseres Projektteams sowie die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.
10. Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für uns kostenfrei erbracht werden. Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für unsere vertragsgemäße Leistungserbringung. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zulasten des Kun-den.
(2) Der Kunde stellt für uns, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Kunden und soweit erforderlich, für uns über eine Remote-Anbindung.
(3) Der Kunde hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung.
(4) Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen vom Auftragnehmer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maß-nahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme, einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungs-gemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktions-fähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
11. Nutzungsrechte
(1) Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde von uns das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an Leistungen und/oder den Ergebnissen der Dienst- und Beratungsleistungen. Für die Dauer der Nutzung bis zur vollständigen Zahlung übertragen wir die einfachen Nutzungsrechte widerruflich unter Maßgabe der vollständigen Zahlung.
(2) Die von uns in unseren Dokumenten verwendeten Informationen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Soweit die Voraussetzungen für eine Auftragsverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen, werden die Parteien eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO abschließen.
(2) Wir werden wesentliche und nicht allgemeinbekannte Angelegenheiten unserer Kunden vertraulich behandeln. Dies gilt auch im umgekehrten Fall für die unseren Kunden von uns bekanntgewordenen Angelegenheiten. Unterlagen und Leistungen, die sich die Vertragspartner gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
13. Werkvertragliche Leistungen, Abnahme
(1) Soweit zwischen den Parteien werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Im Falle der produktiven Nutzung der von uns erbrachten Leistungen gilt die Abnahme auch ohne förmliche Dokumentation als erteilt.
14. Änderung von Vermögensverhältnissen
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Kosten und das Risiko einer anfälligen Rückabwicklung trägt bei Verschulden der Kunde. Weitere Schadenersatzansprüche werden vorbehalten.
15. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet keine Anwendung.
17. Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Gerichtsstand Ingolstadt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
14. Fassung vom 19. Juli 2020
Unsere Mission
Früher dachten wir uns: IT kann man auch besser machen! Deshalb gibt es bluvisio. Wir sind überzeugt, dass man mit der richtigen IT-Strategie Organisationen maßgeblich voranbringt. Das machen wir heute für zahlreiche Kunden. Gerne auch für Sie.
Seit 2009 setzen wir dafür auf die essenziellen Bausteine Qualität, Expertise, passgenaue Lösungen, Service und faire Konditionen. Bei „all in“ beginnt unsere Komfortzone. Weil Sie den besten und engagiertesten IT-Partner verdienen.
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Wir sind Ihr starker Partner für die Planung und Realisierung komplexer IT-Projekte. Für weitere Informationen und zur persönlichen Beratung kontaktieren Sie uns gerne.
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